BaFin-Prospekte sind durch gesetzliche Hürden und Überregulierungen überteuert, behindert und unübersichtlich

Wie bei der realitätsfremden „Immobilienkreditrichtlinie“ sind das Justizministerium und das Finanzministerium beim Kleinanleger-Schutzgesetz völlig über das Ziel hinausgeschossen

27. Sept. 2017 - Die Prospektprüfungen und Genehmigungsverfahren für Vermögensanlagenprospekte oder Wertpapierprospekte bei der BaFin dauern zwischenzeitlich bis zu 9 Monaten und länger. Es gibt in Einzelfällen Berichte von Billigungsverfahren, die weit über ein Jahr dauern ! Ferner erfordern Prospektprüfungen – je nach Prüfungsaufwand – allein eine BaFin-Billigungsgebühr von bis zu Euro 12.000,- und mehr. Noch vor zwei Jahren war die Prüfungszeit gesetzlich auf 20 Tage beschränkt ! Und die Prüfungskosten betrugen gesetzlich festgelegt für ein Finanzinstrument Euro 1.000,- . Das war für ein kleines oder mittleres Unternehmen bezahlbar und lag in einem angemessenen Zeitrahmen bis zur Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das hat der Gesetzgeber dann vollkommen ausufernd und praxisfern geändert. Ähnlich wie bei der realitätsfremden „Immobilienkreditrichtlinie“ sind das Justizministerium und das Finanzministerium völlig über das Ziel hinausgeschossen.

Eine weitere Hürde besteht für kleine und mittlere Unternehmen auch dadurch, dass gemäß den §§ 23 ff Vermögensanlagengesetz Pflichtprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen sind und das die Testate mit der Adresse des Wirtschaftsprüfers im BaFin-Prospekt veröffentlicht werden müssen. Diese Pflicht bedeutet zusätzliche Kosten und zusätzlichen Zeitaufwand, der die Geschwindigkeit des Gangs an den Kapitalmarkt negativ beeinflusst. Die Pflichtprüfung stößt zudem bei vielen Wirtschaftsprüfern, die oft von Haftungsängstlichkeiten im Rahmen von Prospekthaftungs-Verantwortlichkeiten geplagt sind, auf ablehnende Haltung was die Übernahme eines solchen öffentlichen Prüfungsauftrages anbelangt.

Ab dem August 2017 müssen auch die Vermögensanlagen-Informations-Blätter ( VIB ) nicht nur bei der BaFin eingereicht, sondern durch Prüfung der BaFin ausdrücklich gebilligt werden. So zerstört man den Risikokapitalmarkt durch hindernde Überregulierung.

Die Gesetzesänderungen in den vergangenen 5 Jahren haben alles für den Mittelstand zu teuer, zu kompliziert und zu langwierig gemacht. Die meisten Prospekte von oft zwingend erforderlichen mehr als hundert Seiten sind regelmäßig unübersichtlich und nicht lesbar. Dadurch haben die gesetzlichen Weiterungenmit einer Verdoppelung der Regulierungen nichts genutzt. Die gesetzlich bestimmten überbordenden Angaben schütten jegliche Verständlichkeit für den durchschnittlichen Leser und Anleger zu.

Deshalb sollten und müssen Unternehmen verstärkt die Bereichsausnahmen und Bagatellgrenzen der Prospektgesetze nutzen, um schnell und kostengünstig an den Kapitalmarkt zu kommen. Auch ohne BaFin-Prospekt können Platzierungen bis zu ca. Euro 10 Mio. und mehr gesetzeskonform stattfinden, wenn man die Bereichsausnahmen geschickt kombiniert und einsetzt. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind bei Beachtung der BaFin-Regeln sogar vollkommen prospektfrei. Mehr kostenfreie Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .


Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos