Die Umwandlung von Verbindlichkeiten ( Schulden ) in bilanzrechtliches Eigenkapital ( Debt-Equity-Swap )

Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die vertraglich vereinbarte Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank

12. Oktober 2017 - Die vertragliche  Umwandlung  von  Verbindlichkeiten   in   bilanzrechtliches    Eigenkapital
( http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ) nennt der Fachmann einen Debt-Equity-Swap. Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote lassen sich also mit einer Vertragsumwandlung – also z.B. mit einer Schuldumwandlung von Gesellschafterdarlehen oder von kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten in eigenkapitalnahe, mittelfristige Finanzierungsformen wie z.B. Equity-Mezzanine verbessern. Die Schuldumschuldung in Eigenkapital, die Umfinanzierungen, die Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Sie verbessern die Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.

Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zur Erhöhung der Eigenkapitalquote: Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte, stille Beteiligungen,  etc.). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren oder Unterbilanzen abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsumstellungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

     „Debt-Equity-Swap“

möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die vertraglich vereinbarte Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :

a)  Unternehmensverbindlichkeiten können mit Zustimmung des Gläubigrs sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.

b)  Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.

Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen, so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung ( also keine Stimmrechts-Verwässerung ); es ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen, die dem Einlagenrückgewähr-Verbot unterliegen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden.


Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos