Vorratsgesellschaften mit Eigenkapitalbeschaffung für Existenzgründer

Existenzgründungen sind volkswirtschaftlich – auch wegen Arbeitsplatzschaffungen – bedeutsam.

Existenzgründungen sind volkswirtschaftlich – auch wegen Arbeitsplatzschaffungen – bedeutsam. Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben, etwa eine KG, GmbH oder AG, ist für alle interessant, die sich selbstständig machen oder als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein aufbauen möchten, zum Beispiel für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes. Die zwei größten Vorteile sind die sofortige Verfügbarkeit – eine voll handlungsfähige Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen – sowie die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet werden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. „www.companies-for-sale.de“ den passenden Rechtsträger für die unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Man vermeidet damit lange Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Häufige Dienstleistungen der Anbieter:

· GmbH´s, AG´s und KG´s aktuell neu eingetragen oder mit verschiedenen
  Gründungsjahren und/ oder abweichenden Geschäftsjahren
· Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, oder KG)
· Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt
· Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge
· Bei der Emission von Aktien / Genussscheinen / Inhaberschuldverschreibungen
  Beschaffung der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)/
  International-Security-Identification-Number (ISIN)
· Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung/ Unternehmensfinanzierung

Vorteile beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft

· Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll
  handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Interessen zugeschnitten
· Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt


Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos