Mitarbeiterbeteiligung zwecks Unternehmensfinanzierung




Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen zur Kapitalaufstockung und Liquiditätsverbesserung

-  Kapital von Mitarbeitern zur Unternehmensfinanzierung
-  Mitarbeiter-Motivation und Mitarbeiterbindung durch Beteiligung
-  Die Mitarbeiterbeteiligung als Instrument der Steigerung der Produktivität
-  Mitarbeiter über stimmrechtslose Beteiligungsformen motivieren
-  Mitarbeiter über stille Gesellschaftsanteile oder Genussrechte zur Erhöhung der Eigenkapitalquote beteiligen


Kapital und Finanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens.

Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland. 

Mitarbeiterbeteiligung zur Kapitalerhöhung und Verbesserung der Eigenkapitalquote

In der Bundesrepublik mag der Gedanke der Mitarbeiterbeteiligung sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Beschäftigten noch vergleichsweise neu sein, wird aber von der Bundesregierung und den Unternehmensverbänden stark unterstützt und mit gesetzlichen Verbesserungen ( Gesetz seit dem 01. April 2009 ) gefördert..  Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter  einen erhöhten Arbeitsanreiz, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer  Verbesserung der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings.

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Eigenkapitalquote und die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitsmoral und sichert so die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. Daneben steigt die Eigeninitiative der Arbeitnehmer, die Arbeitsmotivation der Beschäftigten und dadurch die Produktivität des Unternehmens.

Dr. jur. Horst Siegfried Werner berät Sie kostenlos
bei der Mitarbeiterbeteiligung über
stimmrechtslose Beteiligungsformen

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