Immobilienfinanzierung - Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Industrieimmobilien - mit und ohne Eigenkapital





Die Finanzierung von Immobilien mit geringem Eigenkapital und Bankkrediten zur Erzielung von Cost-Leverage-Effekten

-  Immobilienfinanzierung bankenunabhängig mit Anlegerkapital
-  Immobilien-Finanzierungen mit Beteiligungskapital
-  Finanzierungen für Immobilien mit einer Hypothekenanleihe
-  grundschuldbesicherte Darlehen ohne BaFin-Prospektpflicht
-  Kapital für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien
-  Baufinanzierung mit stimmrechtslosem Mezzanine-Kapital

Die optimal finanzierte Immobilie für Unternehmen eignet sich als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ebenso zur Kapitalanlage und wegen des Sachwert-Charakters von Immobilien als Inflationsschutz und zur Ertragsvorsorge im Rentenalter ( Altersvorsorge ). Die Immobilie ist auch in Zukunft eine gute, wertbeständige Kapitalanlageform. Die Immobilie - ob als Wohnimmobilie oder als Gewerbeimmobilie - ist also bei professioneller Handhabung eine renditestarke, sichere und attraktive Kapitalanlage ( im Anlagevermögen ) und stärkt die Substanz einer Bilanz. 

Die Immobilie muß nur richtig mit entsprechendem Eigenkapital-Einsatz finanziert sein. Wer z.B.  25% für eine Immobilien-Kapitalanlage als Eigenkapital und die Erwerbsnebenkosten ( ca. 10 % des Kaufpreises ) aufbringt und diese bei der Immobilien-Finanzierung zur Kapitalanlage verwendet, ist für die Bank bei der ergänzenden 75%igen Immobilienfinanzierung mit einem Immobilienkredit ein willkommener Kreditkunde. Bei der Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Unternehmen läßt sich zudem auf die beteiligungsorientierte Finanzierung ohne Banken zurückgreifen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies gilt auch bei einer Anschlußfinanzierung. Soweit 25% Eigenkapital ( z.B. aus Anlegerkapital ) eingebracht werden ( derzeit am Kapitalmarkt zu 6,0 % bis 7,0 % erhältlich ) und der Rest bankenfinanziert ( derzeit ca. 3,5 % bis 4 % ) wird, erzielt durch den cost-leverage-Effekt einen durchschnittlichen Gesamtfinanzierungsaufwand von knapp unter 5 %.

Der Immobilienkredit wird bei Fremdvermietung der Immobilie im wesentlichen aus den Mieterträgen abgezahlt bzw. getilgt. Die derzeitigen Immobilienrenditen liegen zwischen 5 % bis 10%, so dass bei den zur Zeit noch günstigen Zinsen Finanzierungsaufwand und Mietertrag zur Deckung gebracht werden können. Der sorgsame Kapitalanleger bekommt also bei einem günstigen "Einkaufspreis der Immobilie" diese durch den Mieter vollends bezahlt.  Selbst im Falle einer Verwertung bzw. Zwangsversteigerung der Immobilie (die eine Bank natürlich immer einkalkulieren muss) trägt der Kapitalanleger und die Bank durch das eingesetzte Eigenkapital nur ein geringes Verwertungsrisiko. Wohnimmobilien schneiden regelmäßig in der Zwangsversteigerung besser ab als Gewerbeimmobilien. Deshalb lassen sich Wohnimmobilien leichter mit einem höheren Fremdkapitalanteil finanzieren. Der Kauf einer Mietwohnung kann somit eine krisensichere und rentable Geldanlage sein.

Bei der Immobilien-Kapitalanlage macht es einen Unterschied, ob die Immobilie zur Eigennutzung angeschafft wird oder ob die Immobilie zur Fremdnutzung und Vermietung an Dritte erworben wird. Im ersteren Falle werden Mietaufwendungen erspart und bieten Sicherheit gegenüber einem unsicheren Mietverhältnis oder einem unkalkulierbaren Vermieter. Im zweiten Falle der Fremdvermietung werden zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und es können Steuervorteile der Gebäudeabschreibung und der Werterhaltungs-Investitionen etc. genutzt werden. Allerdings dürfen die Steuervorteile mit regelmäßig 2% Gebäudeabschreibung und der Zinsaufwands-Absetzung nicht überschätzt werden.

Hypothekenanleihen zur Immobilien-Finanzierung sind als Finanzinstrumente eine durch Grundschulden besicherte Sonderform der Schuldverschreibung zur Finanzierung von Grundstücksrechten und Unternehmens-Immobilien. Baufinanzierungsanleihen lassen sich also auch bei privaten Kapitalgebern oder Anlegern realisieren und das Beteiligungsengagement der Beteiligungspartner absichern.

Die Hypothek bzw. Grundschuld wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück bei der Realisierung einer Baufinanzierung oder einer Grundstücksfinanzierung. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung ( z.B. eines Immobiliendarlehens ) abhängig. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden. Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung.

Die Immobilie als Anlagevermögen ist auch gerade in Zeiten befürchteter Inflation ein Mittel zur Geldwerterhaltung und dient damit dem Inflationsschutz. Durch das Vermieten von Wohnraum oder gewerblichen Räumen kann der Immobilieneigentümer bei guter Lage der Immobilie relativ sichere Einnahmen erzielen.

Wer seine Renteneinkünfte im Alter aufbessern möchte und an einer stabilen Altersvorsorge interessiert ist, kommt an der Wohnimmobilie als renditeträchtige Kapitalanlage mit praktischem Nutzwert nicht vorbei. Wohnimmobilien lassen sich zudem immer im Rahmen der Familie und Verwandschaft zur Eigennutzung umwidmen.

Der einzige Nachteil der Immobilie als Kapitalanlage ist die langfristige Bindung des eingesetzten Kapitals, das nicht von heute auf morgen verflüssigt werden kann. In Notsituationen lassen sich Immobilien mitunter nur mit Wertverlusten veräußern. Allerdings sind mögliche Totalverluste - wie bei manch anderen Kapitalanlagen - ausgeschlossen.


Dr. Horst Siegfried Werner, Göttingen
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos