Definition des Nachrangkapitals mit seinen finanzwirtschaflichen Grundlagen





Nachrangkapital als bankenfreies Unternehmenskapital zur Finanzierung

Nachfolgend wird das Nachrangkapital mit seinen vertragsrechtlichen, bilanzrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Bezügen von Dr. Horst Werner ( Göttingen ) beschrieben. Beim Nachrangkapital handelt sich um zugeführtes Unternehmenskapital, das mit einem vertraglich vereinbarten Rückzahlungsnachrang hinter die Zahlungsansprüche anderer Gläubiger versehen ist.


Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt des Kapitalgebers hinter die Ansprüche von erstrangigen Gläubigern. Das Kapital wird fest verzinst. Bei dem Nachrangdarlehen erfolgen die jährliche Zinszahlung und später dessen Kapitalrückführung erst nach der Befriedigung von bevorrechtigten Finanzierungspartnern ( z.B. Banken ) des Unternehmens. Die Ansprüche des Nachrangdarlehens-Gebers werden also erst an zweiter Stelle bedient. Soweit zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung des Unternehmens erfolgen kann, bleiben dennoch die Ansprüche (lediglich mit zeitlicher Verschiebung) erhalten. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens dürfen Zahlungen auf das Nachrangdarlehen erst dann durchgeführt werden, nachdem alle bevorrechtigten Gläubiger ihre Forderungen bezahlt bekommen haben.

Das hingegebene Nachrangdarlehenskapital bedeutet eine unternehmerische Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten des Unternehmens ( das Nachrangdarlehenskapital hat eine insolvenzverhindernde Haftungsfunktion ). Der Nachrang-Darlehensgeber nimmt also mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko bis hin zum möglichen Totalverlust seines Kapitals teil und nimmt mit der Kapitalüberlassung Finanzierungsverantwortung für das Unternehmen wahr.

Nachrangkapital hat eigenkapitalnahe Bilanzqualität mit erheblicher praktischer Relevanz für die bankenfreie Liquiditätsversorgung von KMU´s und die Kapitalaufnahme von mittelständischen Unternehmen. Nachrangkapital ist Betriebskapital ohne erstrangige Besicherung und meist sogar vollkommen unbesichert als bloßes Risikokapital. Nachrangkapital kann also besichert oder unbesichert sein. Vollkommen unbesichertes Nachrangkapital hat als ergänzendes Haftkapital die größte Eigenkapitalnähe. Das Nachrangkapital gibt es in verschiedenen Rechtsformen; am bekanntesten sind die Nachrangdarlehen. Aber auch stille Beteiligungen, Genussscheine oder Anleihen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) können mit einer Nachrang-Abrede ausgestattet sein. Hier heißt es für Kapitalanleger aufgepasst, damit diese nicht erst später feststellen, dass sie womöglich wegen Nachrangigkeit gänzlich mit ihrer Rückzahlungsforderung ausfallen.

Der Kapitalmarktpraktiker Dr. Werner definiert Nachrangkapital dementsprechend als nachrangiges Finanzkapital für Unternehmen in der Bedeutung von Risikokapital bzw. Gläubigerhaftkapital im hinteren Rang mit eigenkapitalnahem Charakter. Nachrangkapital steht also immer hinter den bevorrechtigten Vorranggläubigern. Nachrangkapital wird landläufig verstanden als bankenfreies, unbesichertes Risikokapital im zweiten oder dritten Rang hinter den sonstigen Gläubigern eines Unternehmens und dient als ergänzendes Haftkapital. Das Nachrangkapital stärkt als Eigenkapitalersatz bzw. als sogen. wirtschaftliches Eigenkapital Bonität und Rating einer Gesellschaft.

Das Nachrangkapital kann je nach Sichtweise mit unterschiedlichen Prioritäten beschrieben werden :
- Aus der Sicht eines Nachrangkapital-Gebers steht das erhöhte Rückzahlungsrisiko und die erst nachrangige Kapitalbefriedigung im Vordergrund, weshalb der Nachrang-Kapitalgeber sich stets das erhöhte Risiko mit einem Zinsaufschlag bezahlen lässt. Deshalb ist Nachrangkapital meist teurer als erstrangiges oder vorrangiges Finanzierungskapital.

- Aus der Sicht des Nachrangkapital-Nehmers - dem kapitalaufnehmenden Unternehmen - steht die Einordnung der Finanzmittel als wirtschaftliches Eigenkapital mit der Hebelwirkung bei der Verbesserung der Gesamtfinanzierungsfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund.

Es gibt auch Bankdarlehen als Nachrangkapital und Grundschulddarlehen von Banken im Nachrang bzw. im zweiten Rang, die aber meist nur künstlich wegen der Zinsstaffelung in erst- und zweitrangige Hypotheken aufgespalten werden. Es handelt sich somit um unechtes Nachrangkapital. Klassische Nachrangdarlehen aus dem Bankenbereich werden mit Marktbedeutung praktisch nur von der KfW Bank in Frankfurt/Main als die bekannten KfW-Darlehen vergeben. Die KfW-Darlehen sind echtes, aber besichertes Nachrangkapital.

Vorteile des Nachrangkapitals liegen in der Anerkennung des Nachrangkapitals als ( wirtschaftliches ) Eigenkapital, in der freien Verfügbarkeit des Nachrangkapitals von privaten Kapitalgebern ohne Zweckbestimmung und in der Erhaltung der unternehmerischen Unabhängigkeit ( keine Stimmrechtsverwässerung ) und ( meist ) der Verzicht auf Sicherheiten.


Nachteile des Nachrangkapitals werden in höheren Zinslasten gesehen sowie darin, dass Nachrangkapital wegen des höheren Risikos für Kapitalgeber schwerer am Kapitalmarkt zu bekommen ist.

Bankenunabhängiges Nachrangkapital beschafft Dr. Horst Siegfried Werner ( Göttingen / Stuttgart ) als Kapitalmarkt-Kenner auch mit Bafin-freien Prospekten ohne jede prospektrechtliche Volumenbegrenzung vom privaten Investorenmarkt bzw. vom Fondskapitalmarkt über Nachrangdarlehen ohne Vertriebserlaubnis-Pflicht gemäß dem neuen § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). "Nachrangkapital mit einem qualifizierten Rangrücktritt gewährt auch Zins- und Gewinnausschüttungen erst dann, wenn die jährlichen Zinsen der Vorranggläubiger bedient wurden", hatte Dr. jur. Horst Siegfried Werner auf seinem letzten Finanzierungsseminar in Göttingen ( demnächst wieder am 26. Sept. 2013 ) erläutert.

Sonstiges Finanzierungskapital und Liquidität für Unternehmen realisieren die Kenner der Finanzkapitalbranche von der Dr. Werner Financial Service Group in Göttingen bis zu einem Volumen von Euro 200 Mio. über den freien Finanz- und Geldmarkt; Mezzanine-Kapital ohne Gesellschafterrechte bzw. Mezzanine-Finanzierungen und Eigenkapital-Beschaffungsaktivitäten sowie die Erarbeitung von Fondskapital-Strukturierungen und Fondsprospekten sind seit 32 Jahren die Professionalität und Erfahrung von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen und seinen Partnern unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Das Dr-Horst-Werner-Kapitalexperten-Netzwerk steht für das Nachrangkapital ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zwecks Unternehmensfinanzierung durch eigentümerloses Kapital mit jeweiligem Rangrücktritt z.B. als nachrangiges stilles Gesellschaftskapital, als nachrangiges Genussrechtskapital oder als Inhaberschuldverschreibungskapital und Nachrang-Darlehenskapital sowie für die Eigenkapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen von bis zu ca. € 3 Mio ohne BaFin ( Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung ) zur Verfügung. Bei Finanzierungsvolumina bis € 200 Mio. bereitet Dr. jur. Horst Werner als Kapitalisierungsfachmann ein organisiertes Private Placement bzw. eine Privatplatzierung auch mit einem Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen, einem Wertpapierprospekt mit BaFin-Billigung bzw. einem Fondsprospekt mit BaFin-Gestattung bei breiter Investoren-Streuung ( bei Privatanlegern ) über den bankenfreien Kapitalmarkt bzw. privaten Anleger- und Investorenmarkt mit einem Finanzierungs-Full-Service auf.


Dr. Horst Siegfried Werner,  
als Kapitalmarktexperte
und Finanzierungsspezialisten stets erreichbar unter:

D-37079 Göttingen
Fliederweg 14

Tel. +49 (0)551 / 20549-215
Fax +49 (0)551 / 20549-217
E-mail:
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Web:
www.finanzierung-ohne-bank.de
Web: www.kapitalbeschaffung-sofort.de

Dr. Werner-Experten-Netzwerk f?r Unternehmensfinanzierungen/
Mezzanine-Finanzierungen,Beteiligungskapital und Eigenkapitalbeschaffung durch Privatplatzierung /Private Placement
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Bankenunabh?ngige Wachstumsfinanzierung und stimmrechtslos