CoCo-Bonds als nachrangige Wandelanleihen mit einer vertraglich eingebauten Schuldumwandlung in haftendes Eigenkapital

CoCo-Bonds als Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt

06. Mai 2014 - CoCo-Bonds sind nach Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) in Gesellschaftsanteile wandelbare Schuldverschreibungen mit einer vertraglich vorher bestimmten Schuldumwandlung. CoCo-Bonds als Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt, sondern es liegt bei dem Schuldner-Unternehmen mit dem Eintritt von vorher vertraglich definierten wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Verlusten. Mit dem Eintritt von Verlusten in fest definierter Höhe findet dann praktisch ein automatischer Debt-Equity-Swap ( = Schuldumwandlung ) statt. Die CoCo-Bonds sind hybride Schuldverschreibungen und machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Mitgesellschaftern bzw. Aktionären. Durch die Umwandlung der Bonds-Verbindlichkeiten in bilanzrechtliches Eigenkapital wird die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens verbessert, wodurch in wirtschaftlichen Notzeiten Verluste ausgeglichen werden können. Die Schulden aus den ausgegebenen Coco-Bonds werden in gesellschaftsrechtliche Eigenkapitalanteile ( stimmberechtigte Eigentumsanteile ) umgewandelt. Da damit die Rechte der Altgesellschafter und deren Beteiligungsquoten tangiert werden können ( Verwässerung ihrer Anteile ), ist die Ausgabe von CoCo-Bonds nur mit qualifizierter Mehrheit der Gesellschafterversammlung zulässig.

CoCo-Bonds ( = Contingent Convertible Bonds ) sind als Anleihen bzw. Schuldverschreibungen bilanzrechtlich Fremdkapital. Die Coco-Anleihen sollen sich aber, sobald ein Unternehmen ( oder z.B. eine Bank ) in „ernste Schwierigkeiten“ kommt, automatisch in haftendes Kapital verwandeln. Die CoCo-Gläubiger verlieren also ihre gegenüber anderen Gläubigern nachrangigen Rückzahlungsansprüche, erhalten dafür aber Aktien bzw. Gesellschaftsanteile des Unternehmens. Die CoCo-Bonds-Gläubiger werden also nicht enteignet, sondern erhalten im Austausch neue Rechte in Form von Gesellschaftsanteilen oder Aktien zu vorher bestimmten Ausgabekursen. Die CoCo-Bonds haben also eine insolvenzverhindernde Funktion und stehen als Haftkapital für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zur Verfügung.

Das Unternehmen erhält also bei realisierten Verlusten oder bei dem Unterschreiten einer bestimmten vorher festgelegten Eigenkapitalquote durch die Umwandlung in bilanzrechtliches Eigenkapital „neue finanzielle Luft“ und bei den Banken z.B. können die Sparer im günstigen Fall auch ohne Steuergeld neben der Einlagensicherung geschützt werden. Die Vorteile von CoCo-Bonds für Unternehmen ergeben sich aus mehreren Überlegungen. Bleiben befürchtete Verluste aus, müssen die Gesellschafter keine Verwässerung ihrer Anteile fürchten. Die Ausgabe von Anleihen ist zudem kostengünstiger als die Emission von Gesellschaftsanteilen. Wenn ein Unternehmen neue Aktien begibt, verlangen Investoren wegen des hohen (Kurs-)Risikos regelmäßig eine höhere Rendite als bei Anleihen. Für die CoCo-Anleihen hingegen wird eher eine niedrigere Verzinsung erwartet.

Hinzu kommt, dass die CoCo-Bonds bilanziell zwar wie ( wirtschaftliches ) Eigenkapital behandelt werden, steuerlich aber als Fremdkapital gelten und damit die Zinsen steuerlich absetzbar sind, Damit sinken die Refinanzierungskosten für Unternehmen nochmals um die Höhe der ersparten Körperschaftsteuer.


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