Mezzanine capital (quiet investment capital and pleasure right capital) for the enterprise financing


Mezzanine-Finanzierungen, Mezzaninekapital bzw. Mezzanine-Gelder zur Kapitalerhöhung und Liquiditätsverbesserung sowie zur Bonitätssteigerung


-  Die stille Beteiligung und das Genussrechtskapital als Eigenkapitalersatz
-  bankenunabhängige Mezzanine-Finanzierungen ohne Einfluß
-  Mezzanine Finanzierungsformen und  mezzanine Finanzierungsstrategien  
-  die stimmrechtslose Mezzanine-Finanzierung  
-  gewerbliche Finanzierungen am besten über Mezzanine-Kapital ohne Investoren-Einfluß
-  Kapital für Investitionen auch in der Bankenkrise

Mezzanine-Kapital  bzw. Mezzanine-Finanzierungen als stimmrechtsloses Beteiligungskapital für Unternehmen in den verschiedenen Rechtsformen

Genussrechtskapital bzw. Genussrechte und stilles Beteiligungskapital sowie die Inhaberschuldverschreibung (= Anleihekapital)  sind die Rechtsformen des Mezzanine-Kapitals. Mezzanine-Kapital ist das stimmrechtslose Beteiligungskapital. Mit Einschränkungen kann man auch die partiarischen Darlehen ( = Darlehen mit Gewinnbeteiligung; auch Gewinndarlehen oder Beteiligungsdarlehen genannt ) oder die einfachen Nachrangdarlehen ohne Gewinnanteil hinzuzählen, soweit die Kapitaltilgung und die Zins- und Gewinnanteils-Zahlungen mit einem sogen. qualifizierten Nachrang versehen sind. Das bedeutet, die Ansprüche anderer Gläubiger haben Vorrang.

Mezzanine-Kapital ist Eigenkapitalersatz und gegenüber sonstigen Gläubigern der Gesellschaft haftendes Kapital. Genussrechte und stille Gesellschaftsbeteiligungen gewähren nur die Teilnahme am Gewinn und Verlust eines Unternehmens ohne Miteigentümer zu werden. Sind die Genussrechte in einem Wertpapier verbrieft, spricht man von Genussscheinen. Genussrechte können also als Vermögensanlagen oder als börsenfähige Wertpapiere emittiert werden. Die Auswahl hat weitreichende Konsequenzen im Prospektrecht und beim Vertrieb, der entweder nur dem § 34 c GewO oder dem § 32 KWG folgt. 

Begriff des Mezzanine-Kapitals und der Mezzanine-Finanzierung

Der dem Italienischen entstammende Begriff “Mezzanine” bezeichnet ursprünglich in architektonischer Hinsicht ein niedriges Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptstockwerken. Mezzanine-Finanzierungen stellen gleichsam ein „Zwischengeschoss“ in bilanzieller Hinsicht dar: Bei Mezzaninekapital  handelt  es sich um Finanzierungsformen die zwischen Fremdkapital und  stimmberechtigtem Eigenkapital  in einer "Zwischenposition" einzuordnen sind. Mezzanine Beteiligungsformen sind bei richtiger Ausgestaltung "stimmrechtsloses Eigenkapital". Das Mezzaninekapital wird in der Bilanz gleich an zweiter Stelle hinter dem gezeichneten Gesellschafterkapital vor den gesetzlichen und freien Rücklagen und vor der Position "Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag" eingeordnet.

1.  Stille Beteiligungen und Genussrechte als stimmrechtsloser Eigenkapital-Ersatz

Stille Beteiligungen und Genussrechte können je nach den Vertragsinhalten bilanzrechtlich Verbindlichkeiten darstellen oder beim Einfügen entsprechender Vertragsvoraussetzungen bilanzrechtliches Eigenkapital bedeuten.

Mezzaninekapital ist das stimmrechtslose Beteiligungskapital. Mit Einschränkungen kann man auch die ( = Darlehen mit Gewinnbeteiligung ) hinzuzählen, soweit die Kapitaltilgung mit Nachrangigkeit versehen ist. und gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftendes Kapital. Genussrechte und stille Gesellschaftsbeteiligungen gewähren nur die Teilnahme am Gewinn und Verlust eines Unternehmens ohne Miteigentümer zu werden. Sind die , spricht man von Genussrechte können also als Vermögensanlagen oder als börsenfähige Wertpapiere emittiert werden. Die Auswahl hat weitreichende Konsequenzen im Prospektrecht und beim Vertrieb, der entweder nur dem § 34 c GewO oder dem § 32 KWG folgt.  und können je nach den Vertragsinhalten bilanzrechtlich Verbindlichkeiten darstellen oder beim Einfügen entsprechender Vertragsvoraussetzungen bedeuten.


1. 1. Das stille Gesellschaftskapital bzw. Beteiligungskapital

Der Kapitalinvestor stillen Gesesllschaftskapitals ist am Ertrag ( Gewinnen ) und den Fehlbeträgen ( Verlusten ) eines handelsrechtlich eingetragenen Unternehmens auf Zeit beteiligt und hat "still zu sein"; also keine Einflußrechte auf die Geschäftsführung, so daß die stille Beteiligung zum stimmrechtslosen Beteiligungskapital zählt.

Recht des Stillen Gesellschaftskapitals: Das stille Beteiligungskapital beschreibt der Gesellschaftsrechts-Spezialist Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) als eine echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung in der Ausprägung der sogen. Innengesellschaft des Handelsrechts. Innengesellschaft deshalb, weil der Stille Gesellschafter nicht an den haftungsrechtlichen Aussenbeziehungen des Unternehmens teilnimmt. Voraussetzung für eine Stille Gesellschaft im Rahmen des Einsatzes von stillen Beteiligungs-Finanzierungen ist lediglich das Betreiben eines Handelsgewerbes mit der Eintragung des Beteiligungsunternehmens im Handelsregister, so dass eingetragene Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften ( OHG ), Kommanditgesellschaften ( KG ) und Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KGaA, Genossenschaften, Vereine als e.V. ) stille Beteiligungen begeben und stilles Beteiligungskapital aufnehmen können. Jeder Privatmann oder jedes Unternehmen kann dann stille Beteiligungen an dem eingetragenen Unternehmen eingehen. Dabei kann der Unternehmer selbst zugleich stiller Gesellschafter an seinem eigenen Unternehmen sein. Das Finanzierungsinstrument des stillen Beteiligungskapitals steht somit allen Unternehmen gleich welcher Rechtsform zur Verfügung. Stiller Teilhaber kann also jeder werden.

Die Einstufung des stillen Gesellschaftskapitals als Fremd- oder Eigenkapital und damit als Equity- oder Dept-Mezzanine hängt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen von der Ausgestaltung des stillen Beteiligungsvertrages ab. Ist das stille Gesellschaftsverhältnis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 230 ff. HGB (typisch stille Gesellschaft) ausgestaltet, kann der Kapitalgeber bei Kündigung die stille Kapitaleinlage zurückfordern und gemäß § 236 HGB, wonach die Einlage als Forderung bezeichnet wird, diese, soweit sie den auf sie entfallenden Verlustanteil übersteigt, bei der Insolvenz des Geschäftsherrn als Insolvenzforderung geltend machen.

a) Das typisch stille Gesellschaftskapital: Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff des Handelsgesetzbuches lediglich in acht Paragraphen geregelt. Die stillen Beteiligungsvertragspartner dürfen jedoch von den gesetzlich nur beispielhaft geregelten Vorschriften abweichen und erhalten dadurch Spielraum für individuelle Vertragsgestaltungen. Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung. Im Geschäftsverkehr tritt nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen auf und nur dieses wird im Vertragsverkehr rechtlich verpflichtet. Der stille Gesellschafter ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen bzw. Eigentum des Geschäftsinhabers übergeht. Es besteht lediglich später ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch bei entsprechender Kündigung. Der stille Gesellschafter haftet beschränkt wie der Kommanditist, nämlich nur in Höhe der von ihm vertraglich übernommenen stillen Gesellschaftseinlage. Ist diese Einlage erbracht, besteht keinerlei Haftung mehr und ebenso ist eine Nachschußverpflichtung ausgeschlossen. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer mit maximal 25% unterliegen. Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird typisch stilles Beteiligungskapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet.

b) Das atypisch stille Gesellschaftskapital ( = Beteiligung ) stellt eine Sonderform dar und hat eine steuerrechtliche Ausprägung. Diese gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen.  Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren.

Bilanzierung des stillen Gesellschaftskapitals: Das stille Gesellschaftskapital zählt zu dem sogen. Mezzanine-Kapital. Der Mezzanine-Investor ist regelmäßig aufgrund einer Nachrangklausel den anderen Insolvenzgläubigern nachgestellt und erhält den Rest einer möglichen Insolvenzquote. Da sich das Einlagenkonto des typisch stillen Gesellschafters als schlichte Forderung darstellt und damit aus der Sicht des Unternehmens eine Verbindlichkeit ist, fehlt bei der typisch stillen Beteiligung grundsätzlich der Eigenkapitalcharakter und ist deshalb grundsätzlich als Verbindlichkeit zu passivieren. Der Investor ist Gläubiger und kein unmittelbarer Haftungsträger. Damit die Einlagen der stillen Kapitalgeber als Eigenkapital in der Bilanz eines mittelständischen Unternehmens ausgewiesen werden können (Equity Mezzanine), sind folgende Kriterien in den stillen Gesellschaftsvertrag einzuarbeiten:   

• Übernahme der Haftungs- und Verlustausgleichsfunktion.
• Nachrangigkeit des gewährten Kapitals im Insolvenzfall.
• Langfristigkeit der Kapitalüberlassung von mindestens 5 Jahren
- Beteiligung am Gewinn und Verlust des Unternehmens
- eine rein erfolgsabhängige Ausschüttung auf das stille Beteiligungskapital

Eine vom gesetzlichen Leitbild abweichende stille Beteiligung kann auch für mittelständische Unternehmen konzipiert werden, da die Vorgaben des HGB weitgehend dispositiver Natur - also privatrechtlich abänderbar sind. Der Eigenkapitalcharakter der Einlage des Investors wird herbeigeführt, indem er zum einen das volle Verlustrisiko mitträgt und der Kapitalrückzahlungsanspruch unter der Bedingung steht, dass das Kapital bei Insolvenz bzw. bei freiwilliger Liquidation der Gesellschaft erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt werden darf, und er zum weiteren für mindestens fünf Jahre auf eine Kündigung und damit auf eine Gläubigerstellung verzichtet. Die bloße Verlustbeteiligung ist dagegen nicht ausreichend, denn dabei handelt es sich um den gesetzlichen Regelfall. Die als Eigenkapitalersatz im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung, im Eigenkapital ausgestaltete stille Einlage ist auf der Passivseite der Bilanz unmittelbar nach dem gezeichneten Kapital der Vollgesellschafter als zweite Position als "gezeichnetes Stilles Kapital" zu bilanzieren. Die Behandlung des stillen Beteiligungskapitals als bilanzrechtliches Eigenkapital ist in einem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer von den genannten Voraussetzungen her geregelt.

Steuern des stillen Gesellschaftskapitals: Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, wird typisch stilles Beteiligungskapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit den Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Ausschüttungsgelder auf eine stille Beteiligungs-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das stille Kapital bietet also echte steuerliche Vorteile. 

Die atypisch stille Gesellschaft bietet steuerlich eine echte Gewinnverteilung. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist (1) die Verlustbeteiligung, (2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und (3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ). Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren.


1. 2.  Das Genussrechtskapital
 

Genussrechte wurden bereits im frühen Mittelalter erstmals namentlich erwähnt, woraus die gesetzliche Anerkennung dieses Finanzinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit Jahrhunderten gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert urkundlich auf.

Genussrechte gewähren keinen festen Zins, sondern setzen die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Wegen der fehlenden gesetzliche Regulierung sind große Freiräume für fantasievolle Detailgestaltungen vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Genussrechte können als sogen. Genussscheine in einem Wertpapier verbrieft werden. Sie können  jedoch auch als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben Das  Genussrecht bzw. Genussrechtskapital ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt; lediglich im Gesellschafts- und Steuerrecht werden die Genussrechte werden. Dann ist kein Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich; vielmehr ist dann ein vereinfachter Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen ausreichend.

Ergänzende Gestaltungsformen sind der Hypotheken-Genussschein und das Pfand-Genussrecht. Beim Hypotheken-Genussschein ( wie bei der Hypotheken-Anleihe )  wird die Genussrechtsbeteiligung durch Grundschulden auf Immobilien ( z.B. die Abtretung von Eigentümergrundschulden ) abgesichert. Beim Pfand-Genussrecht wird ( wie beim Pfandbrief ) eine Sicherstellung des Kapitalgebers über die (stille) Abtretung schuldrechtlicher Forderungsrechte ( = Sicherungszession ) vorgenommen.

Im einzelnen wird auf das Buch von Dr. Horst Siegfried Werner "Stilles Gesellschaftskapital und Genussrechtskapital als stimmrechtsloser Eigenkapitalersatz", GoingPublic Media Verlag, 4. Aufl., 180 Seiten verwiesen.


2.   Wandelgenussrechte / Wandelanleihen zur Finanzierung von Unternehmen

Wandelgenussscheine und Wandelanleihen für mittelständische Unternehmen sind spezielle Formen des Mezzaninekapitals als Wertpapiere mit der Option - also dem späteren Wahlrecht für den Kapitaqlgeber  - ein Bezugsrecht auf Eigentümeranteile (z. B. Aktien ) zu erhalten. Dann wird aus dem Mezzaninekapital als stimmrechtslosem Eigenkapitalersatz vorbehaltlos stimmberechtigtes "Vollgesellschafter-Kapital".


3.  Haftungsrecht beim Mezzanine-Kapital und Nachrangbefriedigung hinter allen Gläubigern 

Entsprechend dieser Zwischenposition gestaltet sich auch die Haftungsstellung von Mezzanine-Kapital. Gegenüber dem Fremdkapital ist es nachrangig, bleibt bzgl. dem stimmberechtigtem Vollgesellschafter-Eigenkapital aber vorrangig. D.h. bei eintretender Insolvenz werden zunächst alle ausstehenden Forderungen von Fremdkapital gebenden Gläubigern befriedigt und erst danach erhalten die Mezzanine-Kapitalgeber ihr eingelegtes Kapital von den Inhabern des Unternehmens erstattet, sofern noch freie Vermögensmasse vorhanden ist. Mezzaninekapital ist also Haftkapital ! Eine Nachschußpflicht besteht jedoch nicht, wenn die vereinbarte Kapitaleinlage geleistet wurde. Der Mezzaninekapitalgeber haftet somit nur im Innenverhältnis gegenüber dem Unternehmen im Rahmen seiner Einlagepflicht. Er haftet persönlich nicht im Außenververhältnis gegenüber Gläubigern des Unternehmens = keine Mithaftung ).


4.   Bilanzrecht des Mezzaninekapitals:  Eigenkapital / Eigenkapitalersatz

Mezzanine-Kapital kann durch zusätzliche Vertragsklauseln auch bilanzrechtlich "echtes" Eigenkapital werden. Durch die bloße Nachrangigkeit gegenüber dem klassischen Fremdkapital ist Mezzanine-Kapital grundsätzlich nur als wirtschaftliches Eigenkapital zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muß. Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Mezzanine-Kapital  auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muß der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich.


Alternative Finanzierungsformen und mezzanine Finanzierungen für Unternehmen

Unter dem Oberbegriff "Mezzanine-Finanzierungen" lassen sich also alle alternativen Finanzierungsformen von Instrumenten der Unternehmensfinanzierung zusammenfassen, die eine Mischform aus bankenunabhängigem Privatkapital und stimmberechtigtem Eigentümerkapital darstellen und sich durch ihre Nachrangigkeit auszeichnen. Das Mezzanine-Kapital ist also stimmrechtsloses Beteiligungskapital und zugleich KWG-unabhängiges Finanzierungskapital .

Das oftmals auch als "hybride Finanzierungsform" betitelte Mezzanine-Kapital stellt folglich kein neuartiges Finanzierungsinstrument dar, sondern ist als eine Zusammenfassung bereits lang etablierter Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung  (stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital und nachrangiges Anleihekapital / Unternehmensanleihe / Schuldverschreibungskapital ) zu verstehen. Genussrechte gibt es als Finanzierungsform bereits seit dem 12. Jahrhundert. Stille Beteiligungen sind seit dem Mittelalter bekannt und waren schon im Allgemeinen Preußischen Landrecht gesetzlich geregelt.


Mezzanine Finanzierungsformen für die Unternehmensfinanzierung 

Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich (sog. Equity Mezzanine) in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen begeben werden. Möglich sind darüber hinaus Wandel-Genussscheine, Inhaberschuldverschreibungen und Optionsanleihen. Mezzanine-Kapital und mezzanine Finanzierungsformen, die in Gestalt von nachrangigen oder partiarischen Darlehen oder ähnlich wir ein Gesellschafterdarlehen gewährt werden, besitzen hingegen Fremdkapitalcharakter und sind bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen (sog. Debt Mezzanine). So ist die Inhaberschuldverschreibung bzw. die Anleihe nichts anderes als ein "wertpapierverbrieftes Darlehen" und somit eine Verbindlichkeit. Anleihekapital bringt zwar Liquidität, verschlechtert aber die Eigenkapitalquote und damit die Bonität. In Bankenkreisen kann es allenfalls als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" gewertet werden.


Finanzierungen für den Mittelstand mit flexiblem Mezzaninekapital

Finanzierungen für den Mittelstand mit flexiblem Mezzaninekapital stellen eine optimale Finanzierungslösung dar, zumal Mezzanineverträge immer sogen. Individualverträge sind. Mit jedem Mezzaninekapitalgeber kann also eine individuelle Vereinbarung über Laufzeit und Ausschüttungshöhe vereinbart werden. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Mezzanine-Kapital sind gesetzlich nicht oder nur wenig geregelt, so dass flexible und interessengerechte Finanzierungslösungen möglich sind, beispielsweise was Beteiligungsdauer, Kündigungsmöglichkeiten, Bar- oder Sachdividenden,  Gewinn- und Verzinsungsregelungen oder Rückzahlungsmodalitäten betrifft. Mezzanine Finanzierungen sind dementsprechend das interessengerechteste Finanzierungskapital für den Mittelstand.  Mezzanine-Kapital kann zudem im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen eingesetzt werden.





Kapitalgeber und Privatinvestoren als Finanzierer des Mezzanine-Kapitals

Geldgeber des Mezzanine-Kapitals sind Privatinvestoren oder sogen. Mezzaninefonds als Zweckgesellschaften der Banken, die mittels einer professionellen Finanzmarktkommunikation angesprochen werden. Privatinvestoren erwarten für ihr Kapital eine Rendite bzw. Ausschüttung  von  zur Zeit zwischen 7,5% bis 9,5%. Die Differenz zwischen normalen Bankzinsen und den erhöhten Dividenden als Kapitalrendite ist als Risikoprämie für die Geldgeber und Privatinvestoren zu betrachten.


Aktuelles Marktumfeld für mezzanine Finanzierungen und das Mezzanine-Kapital

Die derzeit sehr starke Nutzung mezzaniner Finanzierungsinstrumente durch deutsche mittelständische Unternehmen ist vor allem auf vier Gründe zurück zu führen:

  1. Geringe Eigenkapital-/Mittelausstattung im internationalen Vergleich
  2. Angebotsüberhang institutioneller Investoren bei standardisierten Mezzanine-Programmen für den deutschen Mittelstand
  3. Erfordernis der Bilanzoptimierung bei einem Großteil mittelständischer Unternehmen vor dem Hintergrund der Einführung von Basel II
  4. Finanzkrise der Banken und teilweise "Kreditklemme" bzw. Kreditverknappung von einzelnen Banken


Geringe Eigenkapital-/Finanzausstattung im Internationalen Vergleich

Die Finanzausstattung des deutschen Mittelstandes mit Mezzaninekapital und weiterem Eigenkapital ist nach Expertenmeinung bedrohlich niedrig. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als Euro 50 Mio, wie aus der Marktstudie „Diagnose Mittelstand 2005“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hervorgeht. Ein Kriterium für die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung war dabei die Eigenkapitalquote, die das Verhältnis des Eigenkapitals zu der Bilanzsumme beschreibt. Die Ergebnisse der Studie stellen sich wie folgt dar:
  • Bei mittleren und kleineren deutschen Unternehmen liegt die Eigenkapitalquote bei durchschnittlich 7,5%
  • Die Eigenkapitalquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Je kleiner das Unternehmen, desto geringer ist die Eigenkapitalausstattung
  • 37,9% aller befragten Unternehmen weisen einen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ aus, also negatives Eigenkapital. Dies betrifft insbesondere Personengesellschaften
  • Im Einzelnen ergab die Studie folgendes Ergebnis bezogen auf Umsatz und Branche
 

 Jahresumsatz in Mio. Euro/Branche

Eigenkapitalquote in % 

 0 bis 0,5

 0

 0,5 bis 2,5

 4,1

 2,5 bis 5

 10,2

 5 bis 12,5

 14,0

 12,5 bis 50

 20,7

   
 Bauwirtschaft

 3,2

 Handel

 5,8

 Dienstleistungen

 5,9

 Verarbeitendes Gewerbe

 11,4

Quelle: DSGV, Diagnose Mittelstand 2007
 

Die eklatant geringe Eigenmittelausstattung tritt insbesondere bei einem internationalen Vergleich zu Tage. Während sich die Eigenkapitalquote im Europäischen Durchschnitt bei ca. 35% bewegt, weisen mittelständische US-amerikanische Unternehmen sogar eine Quote von fast 50% aus. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Wettbewerbs innerhalb Europas und weltweit führt dies zu einen nicht vernachlässigbaren Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen. Denn eine starke Eigenmittelausstattung bringt eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit mit. Zunehmend ist die Tendenz erkennbar – insbesondere in der Zulieferindustrie - , dass die Auftragsvergabe nicht mehr allein von der Qualität der Produkte abhängig ist. Vielmehr setzt sich auch hier in der Praxis die Auffassung durch, dass Liefersicherheit nur dann gegeben ist, wenn das Unternehmen plausibel nachweisen kann, das es in der Lage ist, den Wareneinkauf und Produktion vorzufinanzieren. Dieser Nachweis kann regelmäßig nur mit einer guten Eigenkapitalausstattung und/oder Bonitätsnachweis erbracht werden. Hierzu geben wir Ihnen die erforderliche bankenunabhängige Finanzierungsberatung zwecks entsprechender Eigenkapitalbeschaffung.


Angebote institutioneller Investoren  -  Kapital für Investitionen

Für eine weitere Verbreitung der Nutzung mezzaniner Finanzierungsinstrumente sorgte in Deutschland in den letzten drei bis sechs Jahren die ständig steigende Anzahl von Anbietern standardisierter Mezzanine-Programme. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um kommerzielle, private oder bankenaufgelegte Mezzanine-Fonds sowie förderorientierte Beteiligungsgesellschaften - z.B. die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ( MBG´s ) der Länder - oder Beteiligungsprogramme.

Investitionskapital zur Unternehmensfinanzierung / Projektfinanzierung

Am deutschen Markt sind derzeit ca. 900 institutionelle Investoren mit unterschiedlichen Investitionsschwerpunkten tätig. Unter diesen Kapitalgebern befinden sich auch Mezzanine-Programme, die von Banken initiiert sind. Aktuell existieren in Deutschland ca. 30 sog. „captive“-Anbieter (bankennahe Anbieter), die Mezzanine-Finanzierungen in unterschiedlichen Varianten anbieten. Bei solchen Programmen werden Genussrechte, Genussscheine und/oder nachrangige stille Beteiligungen bzw. Schuldscheine als Anleihen an Unternehmen ausgereicht. Die Finanzierungsgesellschaft selbst refinanziert sich über die Ausgabe von Wertpapieren an den internationalen Kapitalmärkten (z.B.  Luxemburg, Irland). Hierbei handelt es sich um eine sog. CDO-Struktur (Colleterallized Debt Obligations).

Daneben existieren auch noch Fondskonstruktionen und Anleiheprogramme. Vorteile solcher Programme für mittelständische Unternehmen sind hauptsächlich relativ geringe Zins/Dividendenniveaus sowie überschaubare Laufzeiten von sieben bis zehn Jahren. Nachteilig für die kapitalsuchenden Unternehmen wirkt sich jedoch aus, dass die Konditionen der Anbieter nur bedingt vergleichbar sind, die fehlende Flexibilität bei der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen sowie der nicht immer zweifelsfrei mögliche Ausweis als Eigenkapitalersatz in der Bilanz bzw. die mangelnde Akzeptanz der Hausbank.

Finanzierung mittelständischer Unternehmen mit Investmentgrade

Zugang zu diesen Mezzanine-Programmen oder den sonstigen Verbriefungsprogrammen der Banken (z.B. Schuldscheindarlehen ) haben regelmäßig ausschließlich mittelständische Unternehmen mit Umsatzvolumina ab Euro 15 Mio., die über ein Rating im Investmentgrade-Bereich verfügen ( z.B. Rating BBB. Dies bedeutet gleichzeitig, daß diese Unternehmen ein gutes ausgewiesenes Eigenkapital von mindestens Euro 1 Mio. haben müssen. Dabei war zwischenzeitlich die Tendenz erkennbar, dass die Investitionsvoraussetzungen der Mezzanine-Fonds zunehmend gelockert wurden. Es existierten bereits Programme, die im Sub-Investmentgradebereich (z.B. ab Rating B ) ab Umsatzvolumina von Euro 10 Mio. investieren. Dies hat sich jedoch aufgrund der internationalen Subprime-Krise ( minderwertige Verbriefungen ) wieder verschärft bzw. verschlechtert.

Neben den kommerziellen Anbietern bieten mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie den mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ( MBG´s ) und den Beteiligungsgesellschaften der Sparkassen als förderorientierte Investoren-Gesellschaften mezzanine Finanzierungsmöglichkeiten an. Diese operieren nicht ausschließlich gewinnorientiert, sondern berücksichtigen bei ihren Investitionen auch die Aspekte der Mittelstandsförderung, der Produktinnovation ( Erfindungen ) und der Arbeitsplatzbeschaffung.


Verbesserung der Kreditfähigkeit – Basel II  -
gewerbliche Finanzierungen über Privatkapital !

Infolge der Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten sowie der Globalisierung und der damit einhergehenden Veränderungen der Risikostrukturen bei Kreditfinanzierungen wurden die Anforderungen an  die Eigenkapitalausstattung von Banken neu festgelegt (Basel II). Während nach Basel I die Banken ungeachtet der Bonität des Schuldners Kredite pauschal mit 8% Eigenkapital als „Risikopuffer“ unterlegen mussten, sind die Banken entsprechend der Vorgaben von Basel III nunmehr verpflichtet, die Kredite in Abhängigkeit der Bonität des Schuldners mit Eigenmitteln zu unterlegen. Kredite an Schuldner mit hoher Bonität sind vergleichsweise risikoarm und müssen mit weniger Eigenkapital unterlegt werden als bisher, während Kredite an Schuldner mit geringerer Bonität mit mehr Eigenkapital der Bank unterlegt werden muss.

Da die Bonität, also die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, auch von dessen Eigenmittelausstattung abhängig ist, kommt der Eigenkapitalquote beim Rating und im Rahmen von Kreditentscheidungen besondere Bedeutung zu.

Eigenkapitalgeber und Investoren für die Unternehmensfinanzierung

Die Eigenkapitalgeber stellen nicht nur Kapital zur Unternehmensfinanzierung zur Verfügung, sondern sorgen auch für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote.  Eine Verbesserung der Eigenkapitalquote zieht deshalb regelmäßig eine Verbesserung der Kreditfähigkeit des Unternehmens nach sich. Denn durch den Aufbau einer angemessenen Eigenkapitalstruktur wird ein „Puffer“ aufgebaut, der etwaige Verluste im operativen Geschäft auffangen kann und somit zu der Verringerung der Ausfallwahrscheinlichkeit für Gläubiger oder für eine Bank bei einer Kreditfinanzierung führt.

Dr. Horst Siegfried Werner, Göttingen
gilt als einer der marktführenden
Mezzaninekapital-Spezialisten in Deutschland
Dr. Werner ist gleichzeitig Gesellschaftsrechtler und Kapitalmarkt-Experte

Tel. +49 (0)551 / 99964-240
Fax +49 (0)551 / 99964-248
E-mail:
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
 


  Dr. jur. Horst Siegfried Werner