Bank system, BaFin approval and capital market prospectuses for the enterprise financing

Capital market supervision with procurements of capital for enterprise about the participation market or the money market

Capital market supervision and bank system by financing for enterprise about the participation markets and the capital market
 
Financing for enterprise assumes a functioning bank system and intact risk and participation markets. Currently these markets are worldwide in the financial crisis which is hopefully only temporary. Bank bankruptcies and state rescue operations of the bank system as well as loan clips with single banking undertakings hinder massively the financing of the whole economy. Therefore, financing comes to the fore for Mittelständler about private investors and the procurement of capital independent of bank increasingly.
 
Procurements of capital for enterprise about the capital markets and "collecting of capital" (deposits) are defeated by the state bank supervision and security supervision and a strict regimentation. The German bank system permits beyond the monopoly law about the banks (see law about the credit system, KWG) the "capital collecting" about inserts of the broadly scattered investment audience only at a society-juridical or security-juridical level on the basis of the existing security sales prospectus law and the sales prospectus laws about investments. These are with the procurement of capital the Abgenzungen for the insert shops of the banks (see §1 KWG) and the capital market rules to keep.

Therefore, professional consultation and company is essential by financing about the private participation markets. Offence against the banks and capital market right is punished with up to three years of prison. The Federal Office for financial service supervision (BaFin) as a supervisory authority carries out every year approx. 3,000 procedures and is a very attentive authority which investigates constantly in the capital markets together with the Central Bank and the state central banks.

Im Zuge des Gestattungsverfahrens für Vermögensanlagen sind die nach den Regeln des Verkaufsprospektgesetzes sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erstellten Beteiligungsprospekte bei der BaFin einzureichen. Die BaFin muß dann innerhalb von 20 Tagen prüfen, ob der Kapitalmarktprospekt den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Prospektinhalts entspricht. Die inhaltliche Richtigkeit wird nicht geprüft. Danach ist der Kapitalmarktprospekt durch eine sog. Hinweisbekanntmachung in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen.

Beim sogen. Billigungsverfahren über Wertpapierverkaufsprospekte ist ein nach den Bestimmungen des Wertpapierprospektgesetzes sowie der EU-Verordnung gestalteter Wertpapierverkaufsprospekt bzw. es sind einzelne Prospektbestandteile (Zusammenfassung, Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung) bei der BaFin einzureichen.

Die Prospektprüfer der BaFin kontrollieren innerhalb von 20 Werktagen, ob der vorgelegte  Wertpapierverkaufsprospekt den gesetzlichen Regeln bezüglich des Mindestinhalts entspricht und in sich frei von Widersprüchen ist. Die inhaltliche Richtigkeit – mit Ausnahme der Widerspruchsfreiheit – wird dabei nicht geprüft. Es handelt sich somit um eine Vollständigkeitskontrolle, aber nicht um eine Richtigkeitsprüfung. Dies hat staatshaftungsrechtliche Gründe. Nach der Genehmigung ("Billigung") ist der Verkaufsprospekt z.B. im Internet oder als Printversion zu veröffentlichen und anschließend ist die Veröffentlichung in einem Börsenpflichtblatt förmllich mit einem vorgeschriebenem Text bekannt zu geben ("Bekanntmachung"). Erst nach dieser Bekanntmachung darf die Platzierung am Kapitalmarkt gestartet werden. Der Beteiligungsprospekt muß sodann von dem Emissionsunternehmen kostenlos zur Abgabe an Interessenten bereit gehalten werden.

Dr. Horst S. Werner befasst sich seit 28 Jahren ausschließlich mit innovativen Finanzierungsmodellen sowie der Konzeption und der Umsetzung von Privatplatzierungen zur Kapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen in und außerhalb der Börse (www.emissionsmarktplatz.de). Das Dr.Werner-Financial-Service-Netzwerk hat mit seiner langjährigen Erfahrung mehr als 630 Kapitalmarktemissionen begleitet (www.finanzierung-ohne-bank.de) und in diesem Zusammenhang mehr als 100 Wertpapier-Emissionsprospekte bei dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin (heute Frankfurt/ Main und Bonn), bzw. früher dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen BAKred, vormals Berlin, als Vorgängerbehörde der BaFin zur Genehmigung gebracht.


Damit gehört die Dr. Werner Financial Service AG mit ihren Netzwerkpartnern bei der Bundesanstalt für die Kapitalmarktaufsicht zu den sog. „Vieleinreichern“. Die Beratung über die Finanzdienstleister-Verantwortlichkeiten, zur Gewährleistung der umfangreichen Informationspflichten und Ad-hoc-news gegenüber der BaFin, insbesondere börsennotierter Unternehmen bzw. von Finanzdienstleistungs-unternehmen, wurde in den letzten Jahren verstärkt und verbessert. Die Vermittlerhaftung und Finanzdienstleisterhaftung bzw. Vertriebshaftung finden in den gesetzlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht und des Kreditwesengesetzes ihren Ursprung und Ausgangspunkt.