Initial public offering, issue of shares and Going public for the purpose of increase of capital for the enterprise financing

New issue by the issue of shares with a security-sales prospectus to the stock market order

04. November 2009 - Der Gang an die Börse ist durch den eingerichteten Entry Standard für junge Unternehmen erheblich erleichtert worden, so daß Aktiengesellschaften bereits mit einem geringen Grundkapital von Euro 250.000,- an die Börse gehen können. Ein Börsengang und die Ausgabe von Aktien an der Börse ( ausführlich ) ist vor dem Hintergrund der individuellen Eigeninteressen der Aktiengesellschafts-Inhaber, der erforderlichen Kapitalerhöhung sowie der beabsichtigten Zukunftsperspektiven und Investitionen der Aktiengesellschaft zu prüfen und festzulegen. Dies ist erforderlich, um eine interessante Equity-Story für die Aktien-Emission erstellen zu können. Unter Berücksichtigung der Emissionsprospekt-Pflichten der Kapitalmarktaufsicht und der Regelungen der Verkaufsprospekt-Gesetze ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt  börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Ebenso wird die ISIN-Nr. / WKN-Nr.für die zu emittierenden Aktien besorgt. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erforderlich: 
  • Feststellung der Börsenfähigkeit und Entwurfsverfassung einer "Equity Story"

  • Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit dem Unternehmen

  • Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für den Aktienprospekt

  • Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts - Aktien-Emissionsprospekt   

  • Bestimmung des Emissionsvolumens und des Ausgabekurses

  • Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment

  • Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die Wertpapiersammelverwahrung (Effektengiroverkehr) bei der Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main

  • Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im geregelten Börsenmarkt

  • Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse 

  • Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten Börsenpflichtblättern

  • Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse

  • Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre

  • Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende Listing-Betreuung


Für den Freiverkehr / Open Market  ist im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Aktienmarkt  nur ein eingeschränktes Zulassungsverfahren erforderlich. Der Freiverkehr an der Börse ist nur teilreguliert. Voraussetzung für dei Aufnahme ist lediglich die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Handels und der Geschäftsabwicklung. Der Freiverkehr ist ebenfalls den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes ( WpHG ) u.a. zur Insiderüberwachung unterworfen. Zur Aufnahme in den Freiverkehr bedarf es der Vereinbarung mit einem Wertpapierhändler als dem an der jeweiligen Börse zugelassenem Wertpapierhandelsunternehmen, um das Freiverkehrs-Listing zu erhalten.  Der Freiverkehr bedeutet also keine amtliche Börsenzulassung, sondern beinhaltet lediglich eine rein faktische Notiz und Handelsabwicklung über die vorhandenen Börsensysteme. Die täglich festgestellten Kurse werden unter dem Begriff "Freiverkehr" in allen Zeitungen und Wirtschaftsmagazinen publiziert. Der Telefonhandel ist demgegenüber eine ausserbörsliche Notierung, die nur über die Börsenmakler abgewickelt wird.

Die Notierungsaufnahme in allen börslichen und ausserbörslichen Segmenten erfolgt durch die Einbeziehung der Aktien in die technische Handelsabwicklung. Dies kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots ( mit einem Aktien-Verkaufsprospekt ) oder durch eine einfache Notierung der Aktien  ( sogen. Listing ) erfolgen. Der Entry Standard mit den geringsten Zulassungsvoraussetzungen unterliegt bereits den Börsengesetzen. Deshalb ist dafür ein von der Börsenkommission lizensierter sog. "Listing Partner" als Betreuer erforderlich. Weitere Informationen erhalten interessierte Unternehmer und Vorstände unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de , wobei Dr. jur Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerjurist und langjährig erfahrener Kapitalmarktexperte gern zu einer kostenfreien Beratung zur Verfügung steht.