Mortgage loan as a grundschuldbesicherte debenture
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Beteiligungsangebot mit Sicherheiten für den Investor
-  Schuldverschreibung mit Festverzinsung und Grundschuldbesicherung
-  Hypothekenanleihe ab Mindesteinlage Euro 50.000,- BaFin-frei

Schuldverschreibungen als Hypothekenanleihen ausgeben mit der Dr. Werner Financial Service AG (
www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung:

Hypothekenanleihen sind als Finanzinstrumente eine durch Grundschulden besicherte Sonderform der Schuldverschreibung zur Finanzierung von Unternehmen. Schuldverschreibungen ( = Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt ), Schuldscheindarlehen und partiarische Darlehen sind schuldrechtliche Verträge gem. §§ 488 ff, 793 ff BGB mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( "Geld gegen Zins" ). Anleihen sind deshalb nichts anderes als wertpapierbeschaffene Darlehen mit einem Zinsversprechen und einer Laufzeitabrede. Sie stellen bilanzrechtlich Verbindlichkeiten dar und werden mit einer Festverzinsung oder auch einer Mindestverzinsung plus Gewinnbeteiligung zur Unternehmensfinanzierung auf Zeit begeben. Die genannten Finanzinstrumente können mit einer Nachrangklausel bzw. einem Rücktritt hinter andere Gläubigeransprüche ( = Rangrücktritt ) versehen werden, so daß sie dann als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" eingeordnet werden können.


Die Schuldverschreibung ( auch Anleihe genannt ) kann auch durch Hypotheken bzw. Grundschulden oder sonstigen Forderungsrechten abgesichert werden, so daß man in diesem Falle von einer Hypothekenanleihe ( covered bonds ) oder von einem Pfandbrief spricht. Der Pfandbrief kann auch mit anderen Sicherheiten als Grundschulden, z.B. mit Forderungsabtretungen, belegt werden. Die Besicherung einer Anleihe mit Immobilien wird also "Hypothekenanleihe"; die Besicherung mit mobilen Vermögenswerten "Pfandanleihe" oder "Pfandbrief" genannt.

Die Hypothek bzw. Grundschuld wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung abhängig. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden.

Die Buchhypothek wird ohne Zusatzurkunde im Grundbuch eingetragen. Bei der Briefhypothek erhält der Gläubiger eine zusätzliche Urkunde, den sogenannten Hypothekenbrief. Dieser "Brief" hat Wertpapiercharakter. Er erleichtert die Übertragung einer Grundschuld bzw. einer Hypothek , da sie durch Zession ( = Abtretung ) und bloße Übergabe des Briefes unabhängig von Grundbuch übertragen werden kann. Als Berechtigter einer Hypothek kann der Anleihegläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Anleiheschuldner seine Pflicht zur Zahlung der Anleihezinsen nicht erfüllt.

Die Hypothek ist dementsprechend ein Sicherungsmittel für den Anleihegläubiger. Der Begriff Hypothek kommt aus dem griechischen und heißt soviel wie Unterpfand. Das Grundbuch für die Eintragung befindet sich beim zuständigen Amtsgericht des verpfändeten Objekts. Ein Anleihegläubiger, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Grundbucheinsicht beim Amtsgericht vornehmen. Das Grundbuch gibt zudem Auskunft, wer Eigentümer des Grundstückes ist und welche Lasten oder vorrangige Eintragungen sich auf dem Grundstück befinden. Da in der III. Abteilung des Grundbuchregisters alle Grundpfandrechte eingetragen werden, kann aus der laufenden Nummer der Eintragung der Vor- oder Nachrang des Sicherungsrechts erkannt werden.

Für die Hypothekenanleihe gelten analog ergänzend die Vorschriften des Pfandbriefgesetzes von 2005 mit den dort dargelegten Beleihungsprinzipien. Unmittelbar gilt das Pfandbriefgesetz jedoch nur für Kreditinstitute. Nach den dort dargelegten Beleihungsprinzipien sind vom Herstellungs- oder Anschaffungswert vorsorglich Sicherheitsabschläge von 20% vorzunehmen. Und nach § 20 a Abs. 6 Kreditwesengesetz sind Gewerbeimmobilien von einem unabhängigen Sachverständigen einer jährlichen Bewertungs- und Werthaltigkeitskontrolle zu unterstellen. Wohnimmobilien müssen in dreijährigen Abstand durch Bewertung überwacht werden.

Hypothekenanleihen bzw. Schuldverschreibungen - gleich in welchen Ausprägungen - sind kapitalmarktrechtlich grundsätzlich Wertpapiere und zwar unabhängig davon, ob eine Verbriefung durch ein physisches Wertpapier stattfindet oder nicht. Die Bedeutung liegt deshalb für Anleihen darin, daß für die öffentliche Emission ( = Ausgabe und Angebot an Dritte ) von Anleihen ein bankenaufsichtsrechtlich genehmigter Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich ist. Ohne Wertpapierprospekt dürfen lediglich 99 potentielle Anleger angesprochen bzw. beworben werden (= gesetzliche Eintrittsschwelle - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WertpapierProspektGesetz - WpPG).

Bei einer Mindesteinlage ab Euro 50.000,- stellt das Wertpapierprospektgesetz die Ausgabe von (Anleihe-)Wertpapieren prospekt- und genehmigungsfrei, d.h. dass keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes besteht ( siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG ). In der rein praktischen Platzierung kommt man jedoch schon aus Haftungs- und Vertrauensgründen ohne einen umfassenden Prospekt nicht aus. Zudem wird der Emittent mit einer hohen Einmaleinlage ab Euro 50.000,- in breiten Anlegerkreisen weniger Erfolg haben.

Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet und erstellt entsprechende Wertpapier-Verkaufsprospekte und Hypothekenanleihe-Verkaufsprospekte und führt die BaFin-Billigung (bankenaufsichtsrechtliche Genehmigung) herbei. Interessenten erhalten weitere kostenfreie Auskünfte unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Wir stehen gern bei Übersendung Ihrer Unterlagen und nach Terminabsprache für ein unverbindliches, kostenloses Beratungs- und Finanzierungsgespräch über die Erstellung eines Prospekts und ein Private Placement zur Verfügung.

Dr. Horst Siegfried Werner,
K. D. Hildebrand, Bankdirektor a.D.  
Dr. jur. Lutz Werner, RegDir. im BMWI a.D.
als Kapitalmarktexperten
und Finanzierungsspezialisten stets erreichbar unter:

D-37079 Göttingen
Gerhard-Gerdes-Str. 5

Tel. +49 (0)551 / 99964-240 od. -241
Fax +49 (0)551 / 99964-248
E-mail:
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