Genossenschaften und die Platzierung von Genossenschafts-Anteilen
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-  BaFin-freie Platzierung von Genossenschaftsanteilen
-  Genossenschaftsanteile sind zum Vertrieb nicht prospektpflichtig,
    soweit keine Vertriebsprovisionen gezahlt werden



I.  Definition der Genossenschaft

I.  Eine Definition der Genossenschaft gibt Dr. jur. Horst S. Werner und beschreibt die Platzierung von Genossenschaftsanteilen unter prospektrechtlichen Vorschriften ( mit den Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes ) zur Mitgliederwerbung und zur Aufnahme von Genossenschaftskapital. Die Konzeption durch prospektive Aufbereitung von Genossenschaftsanteilen, so Dr. Werner aus Göttingen, und die Genossenschaftsanteils-Platzierung am Kapitalmarkt ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erlebt derzeit eine Renaissance und rückt deshalb neuerlich in das Blickfeld des Finanzmarktes. In Deutschland gibt es mehr Genossenschaftsmitglieder ( ca. 15 Mil. ) als in allen anderen Unternehmenseinheiten.

Nach einer Definition der Genossenschaft gilt diese als eine juristisch verselbständigte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und/oder kulturellen Interessen zu verfolgen und um ihre Ziele in einer wirtschaftlichen Organisation zu verwirklichen, die ihnen allen unter Stimmrechts- und Anteilsbeschränkung gemeinsam gehört und von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung als gesetzlich vorgesehene Organe geleitet wird. Eine eingetragene Genossenschaft eG im Sinne des § 1 Genossenschaftsgesetzes als im Handelsregister eingetragene e.G. ist also ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern ( gesetzliches Mitglieder-Förderprinzip ). Die Genossenschaft e.G. entsteht als juristische Person mit Vollzug der Eintragung im Handelsregister. Genossenschaften genießen aufgrund der staatlichen Genehmigungsbedürftigkeit durch einen prüfenden Genossenschaftsverband ein größeres Marktvertrauen durch fortlaufende Pflichtprüfungen. Die Platzierung von Genossenschaftsanteilen am Kapitalmarkt ist zudem prospektfrei und ohne BaFin-Billigung umsetzbar.


Die Gründung einer Genossenschaft als e.G. wird von den Genossenschaftsverbänden unterstützt. Für eine optimale Vorbereitung auf eine Genossenschaftsgründung werden hilfreiche Unterlagen wie die interaktive CD ROM "Genossenschaften Gründen" oder verschiedene Gründerfibeln von den Verbänden zu unterschiedlichen Branchen bereitgestellt.

In einer Genossenschaft haben die Mitglieder satzungsmäßig bestimmte Ziele, deren Erfüllung in gruppenmäßiger Selbstorganisation mittels der körperschaftlichen Strukturierung verfolgt werden soll. Grundmuster der Genossenschaft ist der mitgliederbasierte Verein, der ein verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümerdominanz und begrenzte Stimmrechte hat. Der Geschäftsbetrieb dient den Mitgliedern, indem er ihnen Leistungen oder Produkte anbietet, und/oder ihre Arbeitskraft, auf jeden Fall aber ihr Kapital (Geschäftsanteile genannt) produktiv einsetzt ( gesetzlich zwingendes Förderprinzip ). Damit sind die Mitglieder sowohl kleinstanteilige Eigentümer als auch Partner und Kunden ihrer eigenen Genossenschaft ( Identitätsprinzip ).

Der eingetragenen Genossenschaft mit Genehmigung des Genossenschaftsverbandes obliegt als einziger Körperschaft kraft Gesetzes die Aufgabe der Mitgliederförderung. Zur Erfüllung des Förderauftrages, der in der Mehrung der Einnahmen bzw. Verminderung der Ausgaben der Mitglieder liegt, bietet die e.G. ihren Mitgliedern ihre Dienstleistungen an. Aufgrund dieses Förderauftrages steht bei der eG die persönliche Mitgliedschaft und nicht – wie bei Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften – die Stimmrechtsdominanz und nicht die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund. Ziel einer Genossenschaft ( siehe die Wohnungsgenossenschaften ) ist z.B. vorrangig die Versorgung der Mitglieder mit Eigentums- und Mietwohnungen oder bei den Waren-Genossenschaften der günstige Einkauf für die Mitglieder und die Versorgung mit bestimmten Handels- oder Verbrauchsgütern ( z.B. die Einkaufs-Genossenschaften wie die Raiffeisen e.G. ).

Genossen haben in der Regel Interesse an einzelnen Projekten ( z.B. Wohnimmobilien, Energielieferungen etc. ) und nicht an einer unübersichtlichen Beteiligung einer großen Anzahl von unterschiedlichen Branchenprojekten. Zur Investition in Genossenschaftsprojekte ist vorzusehen, dass Einzelmaßnahmen über Genossenschaftsanteile als Eigenkapital und nur ergänzend über sonstige Beteiligungsgelder der Genossen finanziert werden. Damit verbleiben sowohl die Erträge, als auch die Risiken ausschließlich bei der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Ein Genosse kann sich entsprechend satzungsmäßiger Bestimmung z:B. mit einem Genossenschaftsanteil von Euro 500,- Euro oder mehr beteiligen und sich zusätzlich in beliebiger Höhe mit einer Anleihe, Genussrecht oder einem Nachrangdarlehen an konkreten Projekten beteiligen. Weitere Informationen erteilt Dr. Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

In den fortlaufenden Geschäftsjahren sind entsprechend des Mittelzuflusses aus Mitgliedergeldern Investitionen in Genossenschaftsprojekte umsetzbar. Die Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit und der Erfolg sind somit abhängig von der Platzierung von Genossenschaftsanteilen und von der Fristigkeit der Platzierung. Je nach Verlauf kann die Genossenschaft weitere Investitionen tätigen und zusätzliche Projekte realisieren.

Das Genossenschaftskapital erspart der Genossenschaft teilweise vom Bankkreditmarkt abhängige Verschuldungen und stellt gleichzeitig sicher, dass die Genossenschaftsmitglieder über werthaltige, nicht ausschließlich fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter verfügen.


II. Die prospekt- und BaFin-freie Platzierung von Genossenschaftsanteilen

II. Die Genossenschaftskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:

      1. Genossenschaftsanteile
      2. . . . .


Die Prospekt- und BaFin-Freiheit für Genossenschaftsanteile gilt auch im Bereich der AIF-Fonds nach dem KAGB, wie die BaFin in einem anwendungsschreiben verlauten ließ. Somit besteht z.B. für ein Modell der Genossenschafts-Holding für Bürgerbeteiligungen keine Prospektpflicht und auch keine Genehmigungspflicht nach dem KAGB, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), und grundsätzlich frei von den Beschränkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes, was nachfolgend kurz dargestellt wird.

So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) in einem Auslegungsschreiben vom 09. März 2015 festgestellt, dass Genossenschaften unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand nicht unter das KAGB fallen. Da die Genossenschaften mit der Platzierung ihrer Anteile grundsätzlich auch nicht unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallen, besteht keine  Zulassungs- / Registrierungspflicht nach dem KAGB und grundsätzlich ( mit zwei ausnahmen ) auch keine Prospektpflicht nach dem Kleinanlegerschutzgesetz vom 10. Juli 2015. Deshalb wird das Modell der Genossenschafts-Holding mit einer Objekt- bzw. Projektgesellschaft in Form einer Tochtergesellschaft als Instrument für BaFin-freie und prospektfreie Bürgerbeteiligungen in der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Vor einem reinen Genossenschaftsmodell sind viele Initiatoren bisher zurückgeschreckt, weil jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung eine gleichberechtigte Stimme hat. In der Genossenschaft mit reiner Holdingfunktion werden zwar die Stimmen gleichgewichtig in der Holding gebündelt. In der Tochtergesellschaft der Holding wirkt sich die gleichberechtigte Stimmenmacht der Genossenschafts-Mitglieder jedoch nicht mehr unmittelbar aus. Hier entscheidet die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft in Abstimmung mit dem Vorstand der Genossenschaft.


Initiatoren von Immobilien- oder erneuerbaren Energieprojekten können also eine Genossenschaft gründen und danach z.B. eine Immobiliengesellschaft ( oder mehrere Immobiliengesellschaften ) aus ihrer Gruppe als Tochtergesellschaft(en) in die neue Genossenschaft einbringen ( zunächst nur zu 95% - oder weniger -, um die Grunderwerbsteuer zu sparen ). Auf diese Weise wird die Genossenschaft zur "Mutter" und das eingebrachte Unternehmen zur "Tochtergesellschaft". Für den Einbringungswert kann der Initiator zwar nur begrenzte Genossenschaftsanteile erhalten ( max. 3 Genossenschaftsanteile ); es kann jedoch der übrige Wert in Form von gewinnberechtigten stillen Beteiligungen oder Genussrechten übernommen werden ( also z.B. nicht 2.000 Genossenschaftsanteile, sondern z.B. stille Beteiligungsanteile mit einer Laufzeit von 5 Jahren ). Ein Immobilien-Initiator hätte immer noch die „Hand“ auf den Immobilien und wäre für das Konstrukt nunmehr BaFin- und prospektfrei.


Mit zwei Ausnahmen können Genossenschaftsanteile am Beteiligungsmarkt, so Dr. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ), seit dem 10. Juli 2015 nicht prospektfrei und BaFin-frei öffentlich angeboten und platziert werden. :


1. Bei den Genossenschaftsanteilen tritt nach dem Kleinanlegerschutzgesetz eine Prospektpflicht zum einen dann ein, wenn Genossenschaftsanteile und z.B. Nachrangdarlehen ( oder eine andere Vermögensanlage als Finanzinstrument ) zusammen in einer Art Kopplungsgeschäft gleichzeitig platziert werden; wenn der Anleger also beide Zeichnungsangebote annehmen muss. Werden erst Genossenschaftsanteile platziert und später danach in einem zweiten Schritt Nachrangdarlehen verkauft, bleibt es prospektfrei. Ein Kopplungsgeschäft ( das eine Geschäft geht nicht ohne das andere ) macht also Genossenschaftsanteile prospektpflichtig ( wobei auch hier 20 Anteile unter die Regelung der Bereichsausnahme fallen ).

Insbesondere führen die neuen Bestimmungen nicht dazu, dass das Angebot von Genossenschaftsanteilen allein deshalb prospektpflichtig wird, weil im Rahmen einer Werbung für diese Genossenschaftsanteile darauf hingewiesen wird, dass sich die Genossenschaft auch über Mitgliederdarlehen finanziert. Denn entscheidend dafür, ob eine Mitgliederwerbung von Genossenschaften prospektpflichtig ist, ist allein, was bei der Werbung um neue Mitglieder Gegenstand des öffentlichen Angebots ist. Wird ausschließlich für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft selbst geworben, fällt dieses Angebot nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VermAnlG nicht unter die Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes. Dies gilt auch dann, wenn in der Werbung für die Mitgliedschaft darauf hingewiesen wird, die Genossenschaft finanziere sich auch über Darlehen der Mitglieder. Denn auch in diesem Fall bleibt allein die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Gegenstand des öffentlichen Angebots. Prospektpflichtig wäre lediglich ein Angebot, in dem der Antrag auf die Mitgliedschaft mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags als Pflichtzeichnung verbunden werden soll.


2.   Die Prospektfreiheit für Genossenschaftsanteile und für Vermögensanlagen ( z.B. Nachrangdarlehen ) an der Genossenschaft ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 1 a Vermögensanlagengesetz n.F. nur dann gegeben,


    „wenn für den Vertrieb der Anteile keine
     erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird“.


Finanzdinestleister und Vermittler dürfen also für die Platzierung von Genossenschaftsanteilen keine Provision erhalten. Ein Vertrieb mit erfolgsabhängiger Vergütung liegt nicht vor, wenn Genossenschaftsmitgliedern lediglich im Rahmen einer Werbeaktion für das Werben einzelner neuer Mitglieder eine Prämie gewährt wird. Die gesetzliche Vorgabe soll nur solche Provisionen erfassen, die für den gewerblichen Vertrieb der Anlagen gezahlt werden.


Diese Änderungen wurden fast unbemerkt von der Kapitalmarktöffentlichkeit erst in der dritten Lesung des Kleinanlegerschutzgesetzes am 23. April 2015 in das Gesetz aufgenommen.

Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.


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Tel. +49 (0)551 20549-215
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Dr. jur. Horst Werner ( Jahrgang 1947 ) ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die Finanzierung von Unternehmen, die Sanierung von Gewerbebetrieben und die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung ( Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

      

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Rolf Schumacher, Hohl Logistik AG (CH) 
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Das Finanzierungs-Seminar war gut und informierte mit interessantem Spezialwissen.
Bertram Iby, IBY Investment GmbH
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Das war das beste Seminar, welches ich je in meinem unternehmerischen Leben besucht habe.
Herbert Kuglmeier, AGEP Corp., (USA) 
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Tolle Arbeit, die Sie uns mit dem vorliegenden Prospekt haben zukommen lassen.
Heinrich Schindler, AlpenSolarPark GmbH
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Thomas Bähr, Carrots & Coffee KG
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Ihr Finanzierungs-Seminar war insgesamt sehr interessant
Dipl.-Ing. Werner Wolf, Lupus AG
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Ich möchte mich für das äußerst interessante, fachlich höchst kompetente Seminar bedanken. Es hat sich jeder Cent und jeder meiner insgesamt 1.800 gefahrenen Kilometer wegen der hochgradig interessanten Informationen gelohnt.
Herr Robert Kiefer, Fa. Ecosyn, Österreich
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Ich war mit dem Finanzierungs-Workshop sehr zufrieden.
Herr Manfred Stein, WST Stein Werkzeugmaschinen GmbH
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Ihr Finanzbeschaffungs-Seminar einfach nur: Sehr gut !
Herr Helmut Dückerstrang, ACS Alfons Holding

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Man bekommt nirgends die Finanzierungs-Materie so konzentriert und verständlich sowie inhaltlich so zusammenhängend dargestellt, wie auf dem Seminar der Dr. Werner Financial Service AG
Herr Andreas Hölzl, Hölzl Engineering Group GmbH
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Das Finanzierungs-seminar von der Dr. Werner Financial Service AG war organisatorisch und inhaltlich, substantiell sehr gelungen. Die Seminargebühren und das vermittelte Wissen sowie die überlassenen Seminarunterlagen stehen in einem sehr günstigen Verhältnis.
Herr Dr. Peter J. Murrman, SunEnterprise AG
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In Ihrem Finanzierungs-Vortrag, Herr Dr. Werner, hatte ich mir fünf, für uns neue Informations-Punkte notiert, die uns in der Zukunft sehr weiterhelfen werden.
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Neben den spannenden Vorträgen, die Sie bei der BioIndustry und im FEZ für BioMedTec gehalten haben, konnte ich ja auch an einem Ihrer interessanten Seminare teilnehmen. Nun haben wir eine weitere Neugründung und ich bitte um Erstberatungs-Termin.
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Wir waren von Ihnen und Ihren Ausführungen über Finanzierungen sehr beeindruckt. Sie sind der "leader" des Private Placements.
Volker Röver, Unternehmensberatung
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Ihr Kompakt-Seminar zur bankenunabhängigen Unternehmens-finanzierung hat meine Kenntnisse enorm erweitert,
Stephan Himmelreich, Finanzprokurist
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Die Vorträge auf Ihrer Finanztagung waren sehr kompetent, informativ und umfassend. Hochinteressant waren die Ausführungen zur Small-Capital-Finanzierung
Bernd Adler, kaufmännischer Leiter
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Die Tipps zur Sanierung von Unternehmen und zur bargeldlosen Verbesserung einer Bilanz für unser Rating bei der Bank haben uns sehr geholfen.
Dipl.-Ing. Otto H.-W. Schneider, CW Laser Technik GmbH
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. . . .  möchten wir uns für das sehr aufschlußreiche und interessante Finanz-Seminar bedanken. Es zeigte, dass unsere Teilnahme für uns sinnvoll und notwendig war. Unsere Anerkennung und Dank für die Leistungen der gesamten Mannschaft des Dr. Werner-Netzwerks.
Dipl.-Kfm.  W. Harrer, Euro Commodity International GmbH
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Noch nie habe ich über die Finanzierung von Unternehmen und die Kapitalbeschaffung auch für nicht börsennotierte, mittelständische Unter-nehmen so viele neue Informationen erhalten und unbekannte Bilanztipps gehört wie von Dr. Werner auf dem Finanz-Seminar
Albert S. Schmidt, SRE Senior Real Estate GmbH
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Insbesondere Ihr Vortrag, Herr Dr. Werner, mit den anschaulichen Finanzierungs-Beispielen hat meinen Vorstandskollegen und mich sehr beeindruckt. Ihre Ausführungen zur Wertschöpfung durch Sacheinlage und zur Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital gaben uns beste Anregungen.
J. H. Heinen, ELMA TECH AG
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 . . .   die einzelnen Referenten haben sehr gut und praxisnah vorgetragen.
Hilmar Conrad, Freie Demokratische Partei / FDP
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. . . für den freundlichen Empfang und das sehr interessante und lehrreiche Gespräch möchte ich mich nochmals recht herzlich bedanken. Ihre Darlegungen zur Kapitalerhöhung durch Sacheinlage über eine Vorratsgesellschaft zur Bilanzwirksamkeit von stillen Reserven waren sehr spannend.
Dr. Thomas H. Eschenbach, Helmig Hydraulik GmbH
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Ich hatte Gelegenheit an Ihrem sehr aufschlußreichen und interessanten Finanz-Seminar teilzunehmen. . . .
H. P. Mertens, Möbel Mertens GmbH
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. . . auf dem Seminar über die Kapitalbeschaffung waren excellente Referenten mit hoher Fachkompetenz.
Dipl.-Kfm. D. Baumert, Bad Homburg
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Alle Vorträge des Seminars zur Unternehmens-finanzierung waren sehr gut !
Dr. R. Winkelmann, Kontor Immobilien GmbH
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Das war für mich bisher das mit Abstand beste Seminar zur Mezzaninefinanzierung, welches ich besucht habe.
L. Fleser, MAF AG
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Allein schon auf Grund der Tatsache, dass in diesem Finanzierungs-Seminar wichtige Tipps und Hinweise zur Bilanzoptimierung gemacht wurden, macht diesen Finanz-Work-shop unbezahlbar.
Herr J. Berghoff
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Herrn Dr. Werner ein Kompliment für das hervorragend organisierte Seminar. Die Beiträge waren perfekt und rhetorisch gut vorgetragen.
H. Dittmar, Fimamed GmbH
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 in Ihren Finanz-Seminar-Unterlagen mit den fünf ausgezeich-neten Fach-Broschüren konnte ich die sehr wichtigen Erkenntnisse über Finanzierungen noch einmal ausführlich in Ruhe nachlesen. Schon allein diese detailierten Unterlagen waren bereits den gesamten Seminarpreis wert.
Kurt A. Riemann
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Wenn wir diese Fachtagung zur Kapitalbeschaffung 
schon vor Jahren besucht hätten, würde wir heute ganz wo anders stehen.
Herr A. Sommermann
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Wir möchten uns für Ihren ausgesprochen guten, kompetenten und sehr praxisorientierten Vortrag auf der Frankfurter Buchmesse herzlich bedanken. Von Geschäftspartnern und Pressevertretern erhielten wir durchweg positive Rückmeldungen.
Bernd Tretow, bank-verlag medien GmbH
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Das Unternehmens-Finanzierungs-Seminar war qualitativ sehr hochwertig.
S. Liebesknecht
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Bei Finanzierungsfragen für Unternehmen kommen Sie, Herr Dr. Werner, immer sofort zielgenau auf den Punkt. Sie erklären verständlich in zwei Minuten, wofür andere eine halbe Stunde brauchen und um den "heißen Brei" herumreden.
H. Kolb, Betreutes Wohnen GmbH
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Recht herzlichen Dank für den Finanzierungs-Workshop. Die Vorträge in "frischer Form", für jeden verständlich . . haben mir gut gefallen. Machen Sie weiter so.
M. Abersfelder
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Mein Geschäftspartner und ich sind sehr viel schlauer und informierter nach Hause gefahren als wir gekommen waren und bereiten alles für die Kapitalbeschaffung vor.
M. Schemmer, BIS Bau- u. Immobilien Schemmer GmbH
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Die Vortäge waren kurzweilig mit viel Gewinn für unsere Buchhaltungs- und Finanzabteilung anzuhören - besser als auf vielen Finanzierungs-Messen.
Herr Leopold Quantes, Zebecker GmbH
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Dank vieler wichtiger Hinweise zur Bilanzoptimierung und Verbesserung der Eigenkapitalausstattung haben wir unsere Eigenkapitalquote verdreifacht.
Herr G. Krause
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Weitere aussagekräftige, freundliche Referenzen über Dr. Werner finden Sieauf den Unterseiten (  hier ).

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Dr. jur. Horst Werner, Göttingen mit seinen  
K Ü N F T I G E N   Finanzvortrags-Terminen



Finanzierungs-Seminar zur
beteiligungsorientierten
Unternehmens-finanzierung und
bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung
am 21. April 2022
in Göttingen


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Droht die Kreditklemme -
Alternative Finanzierungsformen
( Veranstaltung der CREDITREFORM, Neuss
mit Prof. Dr. Helmut Rödl )
in Düsseldorf, Hotel Steigenberger
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Wir senden Ihnen gern auf Wunsch die Anmeldeadressen der genannten Veranstalter zur entsprechenden Seminar-Buchung
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Dr. Horst Werner, Göttingen als Gastredner und Referent mit einem Vortrag zur Finanzierung für Unternehmen :
Referenten-Buchung

Dr. jur. Horst Werner als Finanzierungs-Coach mit 35-jähriger Berufserfahrung steht Ihnen gern für einen Vortrag zur beteiligungsorientierten Finanzierung von Unternehmen, zur Kapitalbeschaffung ohne Bank sowie zu Bonität, Rating und Bilanzoptimierung als Gastreferent ( Finanzierungen für Existenzgründer über Kleingewerbetreibende bis hin zu mittelständischen Unternehmen, Großunternehmen und Konzernen ) zur Verfügung


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