Insolvenz-Abwehr, Vermeidung der Überschuldung und unternehmerische Finanzierungs-Sicherung
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Strategien zur Insolvenzabwehr und legalen Ausweitung der Insolvenzantrags-Pflichten
 

Die Insolvenzgründe der Überschuldung und/oder der Zahlungsunfähigkeit - gesetzliche Insolvenztatbestände

Banken- und Konjunkturkrisen ( z.B. in der Corona-Krise ) oder die Mißachtung des Ablaufs von Produktzyklen bzw. nicht mehr markt- und wettbewerbsfähigen Produkten bzw. Leistungen können Unternehmen und die sie tragenden Eigentümer und Mitarbeiter an den Rand der Existenzgefährdung führen. Eine Insolvenz vermeiden und die Sanierung von Unternehmen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zu bewerkstelligen sowie die präventive Insolvenzberatung spielen in heutiger Zeit im Verlauf der Finanz- und Coprona-Konjunktur-Marktkrise eine bedrohliche Rolle bei vielen mittelständischen Unternehmen. Die Kreditklemme bei manchen Banken verschärft noch zusätzlich die Liquiditätsengpässe in den Betrieben. Die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haben zudem die dreiwöchige Insolvenzantragsfrist zu beachten, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Im Zweifel ist ein Vermögensstatus des Unternehmens unter Auflösung der stillen Reserven zu erstellen, um eine Überschuldung des Unternehmens zu erkennen oder zu widerlegen.. Der Überschuldungstatbestand ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens das vorhandene Eigenkapital und aktuellen Vermögenswerte unter Verkehrswertgesichtspunkten übersteigen. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist indes über die Abstimmung von Fälligkeitsfristen und Forderungsvergleiche mit den Gläubigern des Unternehmens zu regeln. Der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Verbindlichkeiten nicht in angemessener Frist von wenigen Wochen gezahlt werden können und auch keine Aussicht erkennbar ist, daß die Zahlungsstockung beseitigt werden kann. Für die Insolvenzantragspflicht genügt nur einer der beiden gesetzlichen Insolvenztatbestände. 

Insolvenzberatung

In Fällen der unternehmerischen Krise sollten von den betroffenen Unternehmern kompetente Sanierungsberater und gegebenenfalls Steuerberater oder Kammern aufgesucht werden, um unternehmensspezifische Lösungsansätze aus der Kapital- und Finanzierungskrise zu finden. Eine Grundvoraussetzung erfolgreichen Handelns ist, dass von den Geschäftsführern die Warnhinweise möglichst frühzeitig wahrgenommen werden. Früherkennung funktioniert jedoch nur dann, wenn sich der Unternehmer trotz der alltäglichen Arbeitsbelastung mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation seines Unternehmens regelmäßig auseinandersetzt. Hierzu gehören die Beobachtung der Auftragseingänge, der aussenstehenden Forderungen und der kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten. Das heißt, dass Veränderungen, wie z.B. verändertes Kundenverhalten oder Rückgang von Aufträgen erkannt und in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Ursachen und Konsequenzen bewertet werden. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf sollte mit geeigneten Gegenmaßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden.
 
Zur Umstrukturierung gehören beispielsweise Verbesserungen der Produkte oder Dienstleistungen, die Kreation neuer Produkte, Marktanpassungen bei Preisen und Serviceleistungen, Intensivierung des Marketings im kostenfreien Online-Bereich, Umstellungen zu kostengünstigeren Produktionsverfahren, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern über günstigere Konditionen und Zahlungsfristen ( z.B. Tilgungsaussetzung, Zahlungsfrist-Verlängerungen ), Verminderung der Verwaltungskosten sowie die Straffung und Verschärfung des Mahnwesens ( z.B. Einschaltung von Inkassobüros ).


Mit dem Gesellschafts- und Bilanzrechtler Dr. Horst Siegfried Werner können Hilfestellungen zur Sanierung von Unternehmen gegeben werden. Er ist Fachmann für neues Beteiligungskapital ( www.dr-werner-und-collegen.de ) und Bilanz-Optimierer zur Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit. Es können Wege aufgezeigt werden, die Insolvenz-Antragsfristen von drei Wochen hinauszuschieben. Dr. Horst Siegfried Werner aus Göttingen bietet ein kostenloses Sanierungs-Gespräch über den Gewerbebetrieb, die richtige Sanierungs-Finanzierung, neue Liquiditätsbeschaffung und Optimierung der Bilanzierung, um eine Insolvenz zu vermeiden ( = Insolvenz-Vermeidungsstrategien ). Über die Dr. Werner Financial Service Group ( www.anleger-beteiligungen.de  ) kann die Sanierungsfinanzierung bewerkstelligt werden.

Bilanzpolitische Maßnahmen zur Beseitigung des Überschuldungs-Tatbestandes


Die Optimierung der Bilanzstruktur auf der Passivseite des Jahresabschlusses des Unternehmens ist durch anzustrebende Umstellungsmaßnahmen zunächst auch ohne die Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Gläubigerstruktur eines Unternehmens in der Phase drohender Überschuldung und/oder befürchteter Zahlungsunfähigkeit erreichen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals und damit die Beseitigung von Insolvenz-Antragsgründen ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung zur Insolvenzabwendung. Durch entsprechende Vereinbarungen mit den Gläubigern werden Verbindlichkeiten zu bilanzrechtlichem Eigenkapital. Schulden können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) als bilanzrechtlichem Eigenkapitalersatz umgewandelt werden.

Dr. jur. Horst Siegfried Werner stellt auf Anfrage Referenzen und ausführliche Vorabinformationen kostenlos bereit; diese können vertraulich unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de angefordert werden. Auch über den Weg einer Auffanggesellschaft durch die sofortige Übernahme einer Vorratsgesellschaft werden Unternehmern Möglichkeiten der Sicherung der unternehmerischen Existenz und die vorsorgliche Errichtung eines "zweiten Standbeins" aufgezeigt.



Dr. Werner Financial Service AG
Dr. jur. Horst Siegfried Werner
Fliederweg 14
D-37079 Göttingen

dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de
www.finanzierung-ohne-bank.de
Tel. +49 (0)551 / 20549-215
Fax +49 (0)551 / 20549-217

 

 

 

 

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   Dr. jur. Horst Werner

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Dr. jur. Horst Werner ( Jahrgang 1947 ) ist Kapitalmarktexperte und ausgewiesener Fachmann für die Finanzierung von Unternehmen, die Sanierung von Gewerbebetrieben und die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung ( Kapitalerhöhung ) zur Liquiditätsverbesserung. Seit 1981 hat er ein Kapitalvolumen von über € 7 Mrd. betreut.

Dr. Werner promovierte als Gesellschaftsrechtler im Aktien- und Konzernrecht in Göttingen. Er war tätig an den Universitäten Bremen, Göttingen und Pune / Indien im Konzern- und Gesellschaftrecht.

In mehreren Aktiengesellschaften und Konzernholding-Unternehmen erwarb Dr. Horst Werner praktische Erfahrungen als Vorstand und Aufsichtsrat in der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung.

      

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